Formulare für Bildung und Teilhabe.
Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre
Eltern:
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
- Wohngeld oder
- einen Kinderzuschlag erhalten
Anlage
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