Bildung und Teilhabe

Formulare für Bildung und Teilhabe.

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern:

  • leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • leistungsberechtigt nach dem SGB XII sind (Sozialhilfe)
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag erhalten  

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